Volkskrankheit Parodontitis: Patienten profitieren von modernisierter Behandlungsrichtline

Nach jahrelangem Engagement der Zahnärzteschaft hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Dezember die neue „Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen“ (PAR-Richtlinie)“ beschlossen, die seit 1. Juli 2021 in der Praxis wirksam ist.

Mit der neuen Verordnung können Patientinnen und Patienten künftig nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse behandelt werden. „Diese Entscheidung ist ein versorgungspolitischer Meilenstein auf dem Weg zu einer weiteren Verbesserung der Mundgesundheit“, konstatiert der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Dr. Wolfgang Eßer und erklärt: „Mit den bislang im Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung verankerten Leistungen war eine nachhaltige Versorgung der Patienten nicht mehr möglich.“ Die bisherige, in die Jahre gekommene Behandlungs-Richtlinie wurde dem aktuellen Erkenntnisstand der wissenschaftlichen Forschung längst nicht mehr gerecht. Insbesondere eine strukturierte Nachsorge war nicht vorgesehen.

Einen wichtigen Stellenwert hat in der neuen Behandlungsrichtlinie die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT). Versicherte können jetzt zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase eine strukturierte Nachsorge in Anspruch nehmen, um den Behandlungserfolg zu sichern. Die Frequenz der UPT wird bedarfsgerecht an das individuelle Patientenrisiko angepasst. Damit wird eine entscheidende Lücke in der bisherigen parodontologischen Versorgung in Deutschland geschlossen. Insbesondere Risikogruppen wie Raucher, chronisch Kranke oder Menschen über 60 profitieren von dem Nachsorgekonzept.

Unsere Experten für Parodontologie in Ihrer DDent Praxis beantworten Ihnen gern Ihre Fragen rund um Parodontitis, Vorsorgemaßnahmen und eine langfristige Nachsorge.

Was ist neu in der Parodontitisbehandlung?

  • Versicherte erhalten im Rahmen der Parodontitis-Behandlung eine individuelle Mundhygieneunterweisung als eigenen Therapieschritt. In einem ausführlichen Aufklärungs- und Therapiegespräch werden die Auswirkungen der Erkrankung erläutert und die Mitwirkung des Patienten unterstützt. So wird die eigene Gesundheitskompetenz gestärkt.
  • Zentraler Bestandteil des neuen Behandlungskonzepts ist die unterstützende Parodontitistherapie (UPT). Versicherte können, ausgerichtet am individuellen Bedarf, zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase eine strukturierte Nachsorge in Anspruch nehmen, um den Behandlungserfolg zu sichern.
  • Die Nachsorge kann bei entsprechender Voraussetzung um sechs Monate verlängert werden. Die Frequenz der UPT wird an das individuelle Patientenrisiko angepasst.