Zahnarzt-Bonusheft – alles Wissenswerte

Mit sorgfältiger Pflege bleiben Ihre Zähne lange gesund. Dazu gehört aber nicht nur die tägliche Zahnhygiene zuhause, sondern auch regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt. Bei den Vorsorgeterminen werden kleine Schäden frühzeitig zu erkannt und können behandelt werden, bevor es zu Krankheiten wie Parodontitis und Karies kommt. Die Folgen für die Zahngesundheit können so weit gehen, dass ein aufwendiger Zahnersatz oder eine Wurzelbehandlung nötig ist.

Um das zu verhindern, belohnen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitglieder finanziell, wenn sie sich um die Zahngesundheit kümmern, Kontrolluntersuchungen wahrnehmen und diese im Bonusheft dokumentieren lassen.

Was ist ein Zahnarzt-Bonusheft?

Das Zahnarzt-Bonusheft ist ein kleines Faltblatt, das als Nachweis die durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen dokumentiert. Es wurde bereits 1989 durch das „Gesundheitsreform-Gesetz“ eingeführt. Patienten, die regelmäßig ihre Vorsorgetermine wahrnehmen und diese lückenlos im Bonusheft eintragen lassen, erhöhen ihren Anspruch auf Zuschüsse für Zahnersatz. Die Zahnarztpraxis bestätigt die Besuche mit einem Stempel im Heft.

Das Zahnarzt-Bonusheft hat zwei wesentliche Funktionen: Es erinnert die Patienten daran, Termine für Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen zu vereinbaren, und dient als Nachweis gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen, dass diese Untersuchungen regelmäßig durchgeführt wurden. Dieser Nachweis erhöht den Festzuschuss der Krankenkassen bei einem möglichen späteren Zahnersatz und hilft somit beim Geldsparen.

Bonusheft mit der elektronischen Patientenakte

Zahnarzt-Bonusheft und elektronische Patientenakte (ePA)

Seit Januar 2022 müssen Patienten das kleine Papierheft nicht mehr zum Zahnarzt mitbringen. Der Nachweis des Zahnarztbesuchs kann nun über die elektronische Patientenakte (ePA) erfolgen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und wird auf Antrag von der Krankenkasse bereitgestellt. Das elektronische Zahnbonusheft (eZahnbonusheft) ist ein Bestandteil der ePA.

Unser Tipp: Nutzen Sie die Vorteile der elektronischen Patientenakte – so geht Ihr Bonusheft nie wieder verloren.

Zahnarzt-Bonusheft: Welche Vorteile habe ich davon?

Das Bonusheft motiviert Patienten zur aktiven Prophylaxe und bietet erhebliche Vorteile für die Zahngesundheit. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen ermöglichen es Ihrem Zahnarzt, mögliche Zahnerkrankungen frühzeitig zu erkennen. Je früher beispielsweise Karies entdeckt wird, desto weniger Zahnsubstanz muss durch eine Füllung ersetzt werden. Wenn Zahnkrankheiten viel zu spät entdeckt werden, wird es noch komplizierter, dann muss eine Wurzelbehandlung gemacht werden oder der Zahn sogar gezogen werden. Im schlimmsten Fall fällt er aus. Dann hilft nur noch ein Zahnersatz, und das ist aufwendig und teuer. Deshalb belohnt das Heft nachgewiesene Vorsorge mit einem finanziellen Bonus.

Die Vorteile des Bonushefts auf einen Blick:

  • Früherkennung von Zahnerkrankungen: Regelmäßige Kontrolluntersuchungen ermöglichen es, Zahnerkrankungen wie Karies oder Parodontitis frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, bevor sie größere Probleme verursachen.

  • Finanzielle Ersparnis: Der erhöhte Zuschuss der Krankenkassen führt zu einer geringeren Eigenbeteiligung der Patienten bei kostenintensivem Zahnersatz.

  • Motivation zur regelmäßigen Vorsorge: Das Bonusheft motiviert Patienten dazu, regelmäßig Kontrolluntersuchungen wahrzunehmen, was langfristig die Zahngesundheit fördert.

  • Vermeidung aufwendiger Behandlungen: Durch die rechtzeitige Erkennung von Problemen können größere, schmerzhaftere und teurere Behandlungen oft vermieden werden.

  • Kontinuierliche Dokumentation: Das Bonusheft bietet eine kontinuierliche und einfache Dokumentation der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, die bei Bedarf leicht nachgewiesen werden kann.

  • Keine Zusatzkosten: Die Eintragung der Vorsorgeuntersuchungen ins Bonusheft ist kostenfrei und ein einfacher Weg, finanzielle Vorteile zu sichern.

Wie funktioniert das Zahnarzt-Bonusheft?

Im Bonusheft werden die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen eingetragen. Die gesetzlichen Krankenkassen belohnen ein lückenlos gepflegtes Bonusheft mit einem höheren Zuschuss für Zahnersatz. Gelegentliche Kontrollen reichen jedoch nicht aus. Für Erwachsene ab 18 Jahren gilt: Erst wenn die jährliche Untersuchung beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen wird, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Können diese Untersuchungen sogar über einen Zeitraum von zehn Jahren nachgewiesen werden, steigt der Zuschuss auf 75 Prozent.

Für den Erhalt des 75-prozentigen Festzuschusses kann ein einmaliges Versäumnis innerhalb des zehnjährigen Zeitraums ausnahmsweise folgenlos bleiben, wenn eine ausreichende Begründung gegenüber der Krankenkasse vorliegt, warum der Zahnarztbesuch in dem betreffenden Jahr oder Halbjahr nicht erfolgen konnte, dazu zählt z.B. die Corona-Pandemie. In diesem Fall zahlt die Kasse die höheren Zuschüsse wie bei einem lückenlos geführten Bonusheft über zehn Jahre. Fehlt ein Eintrag ohne besonderen Grund, erlischt der Bonusanspruch und wird erst wieder gewährt, wenn die Kontrolltermine der letzten fünf Jahre lückenlos nachgewiesen werden können. Diese Ausnahmeregelung gilt nur für den großen Bonus nach zehn Jahren. Für den kleinen Bonus nach fünf Jahren muss die lückenlose Inanspruchnahme der Untersuchungen über mindestens fünf Jahre vor der Behandlung nachgewiesen werden.

Härtefallpatienten haben Anspruch auf die Regelversorgung ohne Zuzahlung und erhalten daher auch unabhängig vom Bonusheft einen Zuschuss von 100 Prozent.

Sparen mit Bonusheft

So viel sparen Sie beim Zahnersatz:

  • Festzuschuss ohne Bonusheft: 60 Prozent
  • 5 Jahre durchgängig geführtes Bonusheft: 70 Prozent
  • ab 10 Jahre durchgängig geführtes Bonusheft: 75 Prozent

Für Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche bis 18 Jahre gibt es das spezielle Vorsorge-Programm „IP-Programm“ (Individualprophylaxe), das zwei Besuche pro Jahr beim Zahnarzt erfordert. Diese Untersuchungen und Prophylaxemaßnahmen folgen einem festgelegten Zeitrhythmus. Näheres dazu erklärt Ihnen Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt. Die Kosten für die Vorsorgebehandlungen im Rahmen des IP-Programms werden von der Krankenkasse übernommen. Im Bonusheft wird entweder die „zahnärztliche Untersuchung“ für Erwachsene oder die „Individualprophylaxe“ für Kinder und Jugendliche angekreuzt. Der Tag der Untersuchung oder IP-Behandlung wird dokumentiert und von der Zahnärztin mit einem Stempel bestätigt.

Wie bekomme ich das Zahnarzt-Bonusheft?

Ihr Bonusheft erhält jeder gesetzlich Versicherte ab 12 Jahren kostenlos direkt beim Zahnarzt. Bei Ihrem nächsten Besuch bei uns können Sie nach einem Bonusheft fragen. In der Regel haben wir Bonushefte vorrätig und stellen sie Ihnen gerne zur Verfügung.

Wenn das Bonusheft verloren geht, füllt der Zahnarzt gern ein neues Heft aus. Anhand der Patientenkartei lässt sich nachvollziehen, wann Sie zum Kontrolltermin hier waren. Dies ist jedoch etwas aufwendig und sollte die Ausnahme bleiben. Am besten bewahren Sie das Bonusheft an einem festen Platz zu Hause oder in der Brieftasche auf.

Gut zu wissen:

Bei einem Zahnarztwechsel bleibt das Bonusheft weiterhin gültig. Die neue Zahnärztin kann die Einträge fortsetzen oder ein neues Bonusheft ausstellen. In diesem Fall sollte das „alte“ Bonusheft nicht weggeworfen werden. Beide Hefte sollten bei einer geplanten prothetischen Behandlung der Krankenkasse vorgelegt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Bonusheft und Bonusprogramm?

Ob klassisch in Papierform oder digital: Das Zahnarzt-Bonusheft wird von jeder gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt und bietet allen gesetzlich versicherten Patienten die oben genannten Vorteile.

Zusätzlich bieten einige Krankenkassen spezielle Bonusprogramme an, die jedoch ausschließlich für ihre eigenen Versicherten und unter verschiedensten Bedingungen gelten. Diese Bonusprogramme verfolgen denselben Zweck wie das Bonusheft. Sie sollen Patienten zu besserer Vorsorge motivieren und die Zahngesundheit langfristig erhalten. Ein wesentlicher Bestandteil von Bonusprogrammen ist etwa der Zuschuss zur professionelle Zahnreinigung (Zahnprophylaxe).

Bonusheft und Bonusprogramm - Was die Krankenkasse bezuschusst

Fragen & Antworten zum Zahnarzt-Bonusheft

Ist ein Zahnarzt-Bonusheft Pflicht?

Nein, das Bonusheft ist freiwillig und kostenlos. Es ist aber die Voraussetzung dafür, dass Sie die höheren Zuschüsse auf Ihren Zahnersatz erhalten. Ansonsten erhalten Sie nur den Regelzuschuss von 60 Prozent auf die Grundversorgung.

Was passiert, wenn ein Stempel fehlt?

Falls Sie Ihr Bonusheft einmal oder mehrmals nicht dabei hatten, kann er die fehlenden Zahnarztbesuche problemlos nachtragen lassen. Jede Zahnarztpraxis ist gesetzlich verpflichtet, Patientenakten mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren. Dies gilt auch, wenn der frühere Zahnarzt mittlerweile in Rente gegangen ist und die Praxis von einem anderen Zahnmediziner übernommen wurde.

Was ist, wenn ich mein Bonusheft verliere?

Wenn das eigene Bonusheft oder das der Kinder verlorengegangen ist, kann die Zahnarztpraxis ein neues Heft ausfüllen. Anhand der Patientenkartei ist jederzeit nachvollziehbar, wann wer bei ihm zur Untersuchung war. Mit der elektronischen Patientenakte erledigt sich das Problem allerdings von selbst: Das digitale Bonusheft kann nicht verlorengehen und Sie müssen es auch nicht mit zum Zahnarztbesuch nehmen.

Was passiert, wenn das Bonusheft voll ist?

Wenn das Bonusheft voll ist, erhalten Sie in Ihrer Praxis ein neues Heft. Bewahren Sie Ihr altes Heft aber trotzdem unbedingt auf.

Wird auch die professionelle Zahnreinigung ins Bonusheft eingetragen?

Nein, die professionelle Zahnreinigung ist eine Privatleistung und wird deshalb nicht in das Bonusheft eingetragen. Viele Krankenkassen geben aber einen Zuschuss zur PZR.

Kann ich mein altes Papier-Bonusheft in die elektronische Patientenakte übertragen lassen?

Ja, die Bonuseinträge können von den Zahnarztpraxen problemlos in die elektronische Patientenakte übertragen werden.

Muss ich mein Bonusheft selbst bei der Krankenkasse einreichen?

Ja, wenn Sie die Zuzahlung zu Ihrem Zahnersatz erhalten wollen, reichen Sie Ihr Bonusheft zusammen mit dem Heil- und Kostenplan für den geplanten Zahnersatz bei Ihrer Krankenkasse ein. Fragen Sie einfach bei Ihrer Kasse nach, wie Sie Ihre Einträge am besten übermitteln können. Am einfachsten ist es, wenn Sie die elektronische Patientenakte nutzen, dann werden die Einträge digital erfasst.

Kann ich den Bonus auch noch nutzen, wenn ich den Heil- und Kostenplan bereits eingereicht habe?

In der Regel akzeptieren die Krankenkassen auch nach der Genehmigung des Zahnersatzes noch eine nachträgliche Übermittlung des Bonushefts. Fragen Sie am besten vorher nach.

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